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Blindenprotest
gegen Senatspläne zur Kürzung des Blindengeldes
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- Doppelhaushalt 2004/2005:
Blindengeld soll gekürzt werden
Das Berliner Abgeordnetenhaus wird nach der Sommerpause über den Doppelhaushalt 2004/2005 beraten. In diesem Zusammenhang liegt ein Vorschlag des Senats auf dem Tisch, das Berliner Gesetz über Pflegeleistungen (PflegeG) zu ändern. Ein Resultat dieser Änderung wäre die Kürzung des Pflegegeldes für Blinde und hochgradig Sehbehinderte (im weiteren kurz „Blindengeld“ genannt) um 20 bzw. 50 Prozent. Das Blindengeld dient laut PflegeG „zum Ausgleich behinderungsbedingter Mehraufwendungen“. Blinde brauchen eine Wohnung mit guter Verkehrsanbindung, sind auf Assistenz im Haushalt und bei der schriftlichen Kommunikation angewiesen, müssen öfter ein Taxi benutzen, benötigen häufig Begleitung ... All das und vieles mehr (siehe auch „Zitate“) kostet Geld. Das Blindengeld versucht, soweit das überhaupt möglich ist, einen so unglaublich großen Nachteil wie den Verlust des Augenlichts auszugleichen und damit etwas mehr Chancengleichheit gegenüber den sehenden Mitmenschen herzustellen. Chancengleichheit war auch vor gar nicht so langer Zeit noch ein Ziel der SPD/PDS-Regierung, so heißt es zum Beispiel in der Koalitionsvereinbarung 2001 – 2006: „Berlin ist dem Leitbild der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet. Die Herstellung gleicher Lebensbedingungen und die gleichberechtigte Teilhabe der Berlinerinnen und Berliner an sozialen und gesellschaftlichen Ressourcen ist Ziel der Koalition.“
Wichtig: Das Blindengeld ist, wie oben ausgeführt, kein „Einkommen“. Blinde müssen wie alle Berliner bereits Abgabenerhöhungen und Leistungskürzungen verkraften und sollen nun als zusätzliches Opfer durch Blindheit hervorgerufene Mehrkosten selber tragen. Dazu der Vorsitzende des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV), Dr. Manfred Schmidt: „Das Blindengeld hilft, die vielen kleinen und großen Schwierigkeiten des täglichen Lebens ohne Augenlicht besser zu bewältigen. Die Blinden und Sehbehinderten Berlins werden es nicht zulassen, dass sie kein eigenständiges Leben mehr führen können!“ Zentraler Bestandteil des Betroffenenprotestes ist eine Unterschriftenaktion des ABSV. Unter dem Motto "Weniger Blindengeld = Weniger Gleichberechtigung!" wollen die Blinden und Sehbehinderten Berlins so lange Unterschriften sammeln, bis die drastischen Kürzungen vom Tisch sind. Unterschriftenlisten können beim ABSV (Tel. 030 – 895 880, E-Mail info@absv.de) angefordert oder unter www.absv.de heruntergeladen und ausgedruckt werden. Zitate von Betroffenen „Mein Sprachkurs speziell für Blinde im vorletzten Jahr hat 3.500 Mark gekostet, unter anderem, weil die kompletten Kurs-Unterlagen in Punktschrift übersetzt werden mussten. Die Punktschriftübersetzung eines kleinen Buches mit 95 Seiten hat mich neulich 90 Euro gekostet. Das sind Ausgaben, die mir durch meine Blindheit entstehen, dafür brauche ich mein Blindengeld.“ „Ich bin als Blinde in sehr vielen Bereichen des Alltags auf Hilfe angewiesen, zum Beispiel beim Einkaufen im Supermarkt, beim Sortieren von schriftlichen Unterlagen oder wenn auf der Tiefkühlpizza steht, wie sie zubereitet werden muss. Diese Assistenzleistungen muss ich meist bezahlen, denn Verwandte und Freunde stehen mir nur selten und zeitlich begrenzt zur Verfügung.“ |
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