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Mitgliedschaft
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Ordentliches Mitglied kann satzungsgemäß jede im Vereinsgebiet lebende Person werden, die blind oder sehbehindert ist. Als sehbehindert gilt derjenige, dessen Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 30 % beträgt. Förderndes Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, den Verein zu unterstützen. Mitgliedsbeiträge
Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag. Als ABSV-Mitglied haben Sie Anspruch auf den Mitgliedsausweis unseres Bundesverbandes. Hier erfahren Sie mehr über die Vorteile der DBSV-Karte! Anforderung einer Beitrittserklärung
Der ABSV ist ein Verband der freien Wohlfahrtspflege und in dieser Eigenschaft ordentliches Mitglied des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Berlin e. V. (DPW), der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Berlin e.V. (LAGH), der Landesorganisation der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e. V. (BAGH), und des Fördervereins des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). Außerdem gehört der ABSV dem Institut zur Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter e. V. (IRIS) mit Sitz in Hamburg, dem Verein zur Förderung der Blindenbildung e. V. (VzFB) mit Sitz in Hannover und dem Verein zur Förderung des Museums für das Blindenwesen e.V. als ordentliches Mitglied an. Gemeinsam mit dem Blindenhilfswerk Berlin ist der ABSV Träger der Berliner Hörbücherei für Zivil- und Kriegsblinde e. V. (BZK). zurück:
Freizeitangebote des ABSV |
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