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Sozialarbeit
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Eine Erblindung oder Sehbehinderung bringt gravierende Veränderungen in allen Bereichen des Lebens mit sich. Fragen entstehen z. B. hinsichtlich der beruflichen Rehabilitation, der täglichen Versorgung, des Kontaktes zu anderen Betroffenen, des Umzuges in ein Heim oder bezüglich der vorhandenen Freizeitangebote. Beratung wird häufig auch notwendig zum Blindengeld/ Pflegegeld, zum Schwerbehindertenausweis oder zur Sozialhilfe. In einem persönlichen Gespräch mit der Sozialarbeiterin oder dem Sozialarbeiter können diese Fragen gemeinsam geklärt werden. Überdies unterstützen sie blinde und sehbehinderte Menschen bei der Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber Behörden und dem dabei erforderlichen Schriftwechsel. Ebenso informieren die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter über die Finanzierung der verschiedenen Hilfsangebote und über die Vermittlung von ambulanten Diensten wie z. B. Hauspflege, fahrbarer Mittagstisch oder Begleitdienste. Dieses Angebot erstreckt sich auch auf Angehörige und Freunde der Betroffenen. Sie können sich entweder in der Geschäftsstelle des ABSV oder, falls dies nicht möglich sein sollte, auch zu Hause beraten lassen. zurück:
Aufgaben und Aktivitäten des ABSV |
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