Ausnahmsweise ohne Leine in den Park

Berliner Zeitung, 22.11.2004

Noch bevor die neue Hundeverordnung für Berlin galt, wollte Angela Kraft auf Nummer sicher gehen. Ihr Blindenführhund, so die offizielle Bezeichnung des treuen Begleiters, braucht viel Auslauf ohne Leine, da er sonst durch den täglichen Stress aggressiv werden könnte. Deshalb ließ sich Frau Kraft vom Amtstierarzt des Bezirksamts Spandau eine Bescheinigung ausstellen, die ihren Hund vom Leinenzwang in öffentlichen Parks befreit.
Doch sie unterschätzte die Hartnäckigkeit der Polizeibeamten, die in den Spandauer Parks auf Streife gehen. Als sie nämlich ihrem Hund einmal Auslauf gab, wurde sie von einem Ordnungshüter angehalten; der verhängte ein Bußgeld von 25 Euro gegen sie. Die Bescheinigung vom Amt durfte sie gar nicht vorzeigen und der Polizist erwähnte auf dem Strafzettel nicht einmal, dass Frau Kraft blind ist. Deshalb bekam sie ironischerweise von dem selben Amt, das ihr die Erlaubnis ausgestellt hatte, auch den Bußgeldbescheid für den angeblichen Verstoß gegen den Leinenzwang. Der Bescheid wurde zurückgenommen, nachdem sie sich an die Ombudsredaktion gewandt hatte.
Mittlerweile ist die neue Berliner Hundeverordnung in Kraft. Danach wird zwar der Leinenzwang für Hunde im Allgemeinen drastisch verschärft, aber gleichzeitig sind Blindenhunde jetzt erstmals explizit von dieser Regelung ausgenommen. Die Parkstreifen des Ordnungsamtes Spandau sind darauf gut vorbereitet: "Alle meine Mitarbeiter wurden über die neuen Regeln informiert, besonders über die Ausnahmen für Führhunde", sagt Leiterin Elke Gassert. Bei der Polizei hat man allerdings für das Problem weniger Verständnis: "Nicht jeder Polizist kann und muss für jeden Sonderfall die genaue Regelung kennen. Der Bußgeldbescheid ist ja jederzeit anfechtbar, wenn ein Polizist jemanden zu Unrecht bestraft hat", so ein Pressesprecher.
Aber auch bei privaten Unternehmen gibt es gelegentlich Unsicherheiten im Umgang mit Blindenhunden, wie ein Anruf einer anderen Frau in der Redaktion zeigt. Jutta Rütter wurde kürzlich zum wiederholten Mal der Zugang zu einer Lidl- und einer Kaufland-Filiale verweigert - mit dem Hinweis, dass Hunde im Geschäft nicht erlaubt seien. "Die Mitarbeiter haben überhaupt nicht mit sich reden lassen", erzählte Frau Rütter. Auch hier konnte die Ombudsfrau helfen. Lidl und Kaufland entschuldigten sich und stellten klar, dass Blindenhunde vom generellen Hundeverbot in den Geschäften ausgenommen sind. Der Kaufland-Filialleiter überreichte Frau Rütter sogar einen Warengutschein und einen Blumenstrauß.
"Solche Gesten sind zwar gut gemeint, doch den blinden Menschen ist damit im Kern nicht geholfen", sagt Volker Lenk vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV). "Die Führhundhalter wollen sich nicht ständig streiten oder ihre spezielle Situation erklären müssen. Sie wollen einfach nur im Alltag akzeptiert werden. Dazu müssten die Behörden und Unternehmen ihre Mitarbeiter aber entsprechend schulen." Während die Integration auf dem Papier immer besser geregelt werde, gebe es noch immer Probleme mit der Umsetzung. Lenk: "Ohne Information und Aufklärung durch die offiziellen Stellen kann sich niemand richtig verhalten." (xkma.)

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