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Berliner Zeitung, 22.11.2004
Noch bevor die neue Hundeverordnung
für Berlin galt, wollte Angela Kraft auf Nummer sicher gehen. Ihr
Blindenführhund, so die offizielle Bezeichnung des treuen Begleiters,
braucht viel Auslauf ohne Leine, da er sonst durch den täglichen
Stress aggressiv werden könnte. Deshalb ließ sich Frau Kraft
vom Amtstierarzt des Bezirksamts Spandau eine Bescheinigung ausstellen,
die ihren Hund vom Leinenzwang in öffentlichen Parks befreit.
Doch sie unterschätzte die Hartnäckigkeit der Polizeibeamten,
die in den Spandauer Parks auf Streife gehen. Als sie nämlich ihrem
Hund einmal Auslauf gab, wurde sie von einem Ordnungshüter angehalten;
der verhängte ein Bußgeld von 25 Euro gegen sie. Die Bescheinigung
vom Amt durfte sie gar nicht vorzeigen und der Polizist erwähnte
auf dem Strafzettel nicht einmal, dass Frau Kraft blind ist. Deshalb
bekam sie ironischerweise von dem selben Amt, das ihr die Erlaubnis
ausgestellt hatte, auch den Bußgeldbescheid für den angeblichen
Verstoß gegen den Leinenzwang. Der Bescheid wurde zurückgenommen,
nachdem sie sich an die Ombudsredaktion gewandt hatte.
Mittlerweile ist die neue Berliner Hundeverordnung in Kraft. Danach
wird zwar der Leinenzwang für Hunde im Allgemeinen drastisch verschärft,
aber gleichzeitig sind Blindenhunde jetzt erstmals explizit von dieser
Regelung ausgenommen. Die Parkstreifen des Ordnungsamtes Spandau sind
darauf gut vorbereitet: "Alle meine Mitarbeiter wurden über
die neuen Regeln informiert, besonders über die Ausnahmen für
Führhunde", sagt Leiterin Elke Gassert. Bei der Polizei hat
man allerdings für das Problem weniger Verständnis: "Nicht
jeder Polizist kann und muss für jeden Sonderfall die genaue Regelung
kennen. Der Bußgeldbescheid ist ja jederzeit anfechtbar, wenn
ein Polizist jemanden zu Unrecht bestraft hat", so ein Pressesprecher.
Aber auch bei privaten Unternehmen gibt es gelegentlich Unsicherheiten
im Umgang mit Blindenhunden, wie ein Anruf einer anderen Frau in der
Redaktion zeigt. Jutta Rütter wurde kürzlich zum wiederholten
Mal der Zugang zu einer Lidl- und einer Kaufland-Filiale verweigert
- mit dem Hinweis, dass Hunde im Geschäft nicht erlaubt seien.
"Die Mitarbeiter haben überhaupt nicht mit sich reden lassen",
erzählte Frau Rütter. Auch hier konnte die Ombudsfrau helfen.
Lidl und Kaufland entschuldigten sich und stellten klar, dass Blindenhunde
vom generellen Hundeverbot in den Geschäften ausgenommen sind.
Der Kaufland-Filialleiter überreichte Frau Rütter sogar einen
Warengutschein und einen Blumenstrauß.
"Solche Gesten sind zwar gut gemeint, doch den blinden Menschen
ist damit im Kern nicht geholfen", sagt Volker Lenk vom Allgemeinen
Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV). "Die Führhundhalter
wollen sich nicht ständig streiten oder ihre spezielle Situation
erklären müssen. Sie wollen einfach nur im Alltag akzeptiert
werden. Dazu müssten die Behörden und Unternehmen ihre Mitarbeiter
aber entsprechend schulen." Während die Integration auf dem
Papier immer besser geregelt werde, gebe es noch immer Probleme mit
der Umsetzung. Lenk: "Ohne Information und Aufklärung durch
die offiziellen Stellen kann sich niemand richtig verhalten." (xkma.)
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