Blindenhilfe, Blinden- und Sehbehindertengeld gestiegen, Taubblindengeld stagniert

ABSV-Info 52/2026 vom 10.07.2026

Zum 1. Juli 2026 sind die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Der aktuelle Rentenwert (der Wert eines Entgeltpunktes) steigt dadurch von 40,79 auf 42,52 Euro.

An Rentenerhöhung gekoppelte Sozialleistungen

Blindenhilfe, Blinden- und Sehbehindertengeld steigen auch

Mit der Rentenerhöhung erhöhen sich auch verschiedene Sozialleistungen, die an den aktuellen Rentenwert gekoppelt sind, wie die einkommensabhängige Blindenhilfe nach § 72 SGB XII, die ab 1. Juli  951,92 Euro beträgt (für Personen unter 18 Jahren: 476,78 Euro).

In Berlin steigen nach dem Landespflegegeldgesetz (§ 2 Abs. 2 Satz 1 LPflGG) auch das Blindengeld und das Sehbehindertengeld automatisch an, denn diese Leistungen sind an die Höhe der Blindenhilfe gekoppelt. Erhöht sich die Blindenhilfe, steigen auch diese behinderungsbedingten Nachteilsausgleiche entsprechend. Sie betragen ab  1. Juli 2026:

  • bei Blindheit: 761,54 Euro (bisher: 730,55 Euro)
  • bei hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit: 190,38 Euro (bisher: 182,64 Euro)
  • bei hochgradiger Sehbehinderung und Gehörlosigkeit: 380,76 Euro (bisher: 365,28 Euro)

Taubblindengeld bleibt erneut unverändert

Anders verhält es sich beim Taubblindengeld. Das Taubblindengeld wurde mit der Reform des Landespflegegeldgesetzes 2019 mit dem Merkzeichen „Tbl“ erstmals eingeführt. Dabei hat das Land Berlin jedoch darauf verzichtet, diese Leistung, anders als das Blinden- und Sehbehindertengeld, dynamisch an die Entwicklung der Blindenhilfe zu koppeln. Stattdessen wurde ein fester Betrag im Gesetz festgeschrieben. Seitdem ist das Taubblindengeld (§ 2 Abs. 1 Satz 2 LPflGG) mit 1.189,00 Euro unverändert geblieben.

Beratung und weitere Informationen

Die Beraterinnen und Berater des ABSV-Sozialdienstes beantworten gern Ihre Fragen zu den Ihnen zustehenden Zahlungen und zum Antragsverfahren.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Service-Portal des Berliner Senats unter folgendem Link:
Infoportal Landespflegegeld

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