Bundestags-Wiederholungswahl – das müssen Sie wissen

ABSV-Info 4/2024 vom 12.01.2024

Am Sonntag, 11. Februar 2024, findet die Wiederholungswahl zum 20. Deutschen Bundestag statt, da es am eigentlichen Wahltermin am 26. September 2021 in vielen Wahlbezirken Berlins Pannen gegeben hat. In den betroffenen Wahlbezirken wird die Wahl nun wiederholt werden.

Wir haben einige Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Wie erfahre ich, ob ich erneut zur Wahl gebeten werde?

Etwa zehn Prozent der ABSV-Mitglieder gehören zu denen, die zur Wiederholungswahl gebeten werden. Falls Sie noch keine Post erhalten haben und wissen möchten, ob Sie von der Wiederholungswahl betroffen sind, nutzen Sie bitte den folgenden Link:

Link zur Adresssuche Wahlwiederholung

Geben Sie bitte mit Hilfe des Dropdown-Menüs Ihren Straßennamen ein und wählen Sie aus den angezeigten Hausnummern und Postleitzahlen die für Sie zutreffenden Angaben aus und bestätigen Sie diese. Anschließend wird Ihnen angezeigt, ob Ihre Adresse zu den von der Wiederholungswahl betroffenen Wahlbezirken gehört.

Ist die Wahl barrierefrei?

Der geringe Zeitraum zwischen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und dem Termin der Wiederholungswahl stellt zwar alle Beteiligten beim ABSV und DBSV vor große Herausforderungen, aber auch diesmal bekommen Sie von uns eine Wahlschablone und eine Informations-CD zugeschickt, damit Sie von Ihrem Recht auf freie und geheime Wahl Gebrauch machen können. Die Wahlschablone können Sie sowohl für die Briefwahl als auch im Wahllokal benutzen.

Allerdings bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung, damit Sie ihr Kreuz auch an der von Ihnen gewünschten Stelle setzen. Dafür erhalten Sie zusammen mit den Schablonen eine CD mit umfangreichen Informationen zu den aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten bzw. den zur Wahl angetretenen Parteien.

Schablone und CD können beim ABSV kostenfrei angefordert werden, Mitglieder bekommen beides automatisch zugeschickt.

Sie können die Informationen auf der CD auch in Brailleschrift, als Großdruck, als Worddatei oder als MP3-Datei bestellen:
Telefon: 030 895 88-0, E-Mail: wahlen@absv.de

Der Versand von Schablone und CD erfolgt voraussichtlich ab 18. Januar 2024.

Wer, wann und wo wird gewählt?

Die Wiederholungswahl findet nach denselben Wahlvorschlägen wie die Hauptwahl statt. Es treten also wieder die gleichen Kandidatinnen und Kandidaten an.

Die Wahllokale haben am 11. Februar 2024 von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Falls Sie zur Wahl gebeten wurden, können Sie sich Ihr Wahllokal nach Eingabe Ihrer Adresse unter folgendem Link anzeigen lassen:

Link zur Wahllokalsuche

Wir stellen übrigens auch diesmal unseren Saal im Vereinshaus zur Verfügung, um den Wählerinnen und Wählern im betreffenden Wahlbezirk einen barrierefreien Zugang zu unterstützen.

Wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen per Post hat bereits begonnen und muss bis 21. Januar abgeschlossen sein. Die Benachrichtigung enthält die Adresse des Wahllokals, die Anschriften des Bezirkswahlamtes und der Briefwahlstellen sowie deren Öffnungszeiten und Angaben zur Zugänglichkeit für Menschen mit Gehbehinderung. Sie umfasst außerdem die Kontaktdaten des ABSV zur Bestellung der Wahlschablone sowie eine Bestellmöglichkeit einer Broschüre in leicht verständlicher Sprache.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Wer nicht persönlich zur Wahl gehen kann, kann bereits jetzt per Brief wählen. Dies müssen Sie vorab schriftlich beantragen.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck, den Sie zur Beantragung der Briefwahl ausfüllen und zurücksenden können.

Einfacher und vor allem barrierefrei funktioniert die Beantragung zur Briefwahl über den QR-Code, den Sie ebenfalls auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung auf der linken Seite in halber Höhe finden. Damit das funktioniert, öffnen Sie die Kamera-App und halten Sie Ihr Smartphone mit der rückwärtigen Kamera über den Code. Die Kamera wird den Code erkennen und Ihr Gerät verbindet Sie sofort mit dem Internet. Sollte das nicht sofort funktionieren, nutzen Sie eine zum Scannen von QR-Codes geeignete App und wiederholen Sie den Vorgang. Durch den QR-Code ist in dem nun geöffneten Internetformular Ihre Anschrift bereits eingefügt. Sie müssen nur noch Ihr Einverständnis zur Datenverarbeitung geben und ein Kästchen anhaken. Danach führen Sie noch den Doppelklick auf den Schalter zum Absenden Ihres Briefwahlantrages aus.

Alternativ können Sie den Antrag zur Briefwahl online bei Ihrem zuständigen Bezirkswahlamt stellen, müssen dann aber noch Ihre Daten eintragen:

Link zum Online-Antrag Briefwahl

Haben Sie noch Fragen? Dann schicken Sie bitte eine E-Mail an wahlen@absv.de

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