Die Brailleschrift wird 200 Jahre alt - feiern Sie mit!
ABSV-Info 62/2024 vom 23.09.2024
Vielleicht hat der eine oder andere entdeckt, dass das heutige Bild auf der Google-Startseite, das sogenannte Doodle, dem Erfinder der Punktschriftmasche, Oskar Picht, gewidmet ist. Doch die Punktschriftmaschine wäre nie erfunden worden, wenn nicht 75 Jahre zuvor ein junger Franzose die Brailleschrift entwickelt hätte. Im nächsten Jahr wird die Brailleschrift 200 Jahre alt. Dazu gibt es bereits Ideen und wir machen gern auf den Aufruf der Europäischen Blindenunion (EBU) und des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands aufmerksam:
Einladung zum Mitfeiern des 200. Jubiläums der Brailleschrift „Braille 200“
1825 erfand ein 16-jähriger blinder Junge namens Louis Braille an seiner Schule in Paris die Brailleschrift für das taktile Lesen. Diese Erfindung hat sich seitdem verbreitet und die Alphabetisierung, Bildung und Beschäftigung von Millionen blinder Menschen auf der ganzen Welt verbessert. Im Jahr 2025 feiern wir den 200. Geburtstag unserer geliebten Brailleschrift.
Mit der Europäischen Blindenunion startet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ein Projekt, in dem Braille-Nutzende ihre Erfahrungen teilen und mitteilen sollen.
Wir laden Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen ein, künstlerische, persönliche oder dokumentarische Beiträge wie Videos, Podcasts oder Texte über Braille-Schrift, Fotos, Grafiken oder Zeichnungen mit Braille zu erstellen.
Einige Ideen:
- Braille-Texte in einem Audio oder Video vorlesen
- eigene Texte mit Erfahrungsberichten, fiktiven Geschichten oder Gedichten im Zusammenhang mit Braille-Schrift, die als Text oder aufgezeichnete Lesungen eingereicht werden
- Kunstprojekte mit Braille-Schrift, z. B. Menschen, die mit Regenschirmen Braille-Zeichen bilden, von oben gefilmt oder fotografiert
- Grafiken oder Bilder aus Braille-Zeichen; ein Monatskalender für 2026 wird 12 herausragende Grafiken enthalten; dafür wird eine separate Ausschreibung verschickt
- Berichte von Braille-Kursen
- Lieder, Sketche, Hörspiele usw.
- Spiele, Lernmethoden und -materialien oder Software zur Brailleschrift
- Tipps für andere Braille-Nutzende
- und alle anderen kreativen Ideen, die Ihnen einfallen.
Wir hoffen, 365 Beiträge zu erhalten, einen für jeden Tag des Jahres 2025. Jeden Monat wird die EBU den besten Beitrag des Monats mit einem Preisgeld von 100 € auszeichnen.
Alle Beiträge werden auf unserem europäischen Braille-Forum www.livingbraille.eu veröffentlicht und über verschiedene Kanäle wie E-Mail-Newsletter und soziale Medien verbreitet.
Wir freuen uns schon sehr auf Ihre fantastischen und originellen Beiträge. Bitte senden Sie Ihre Beiträge, Fragen oder Anmerkungen per E-Mail an: braille200@livingbraille.eu
Anforderungen für Ihre Beiträge:
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- Senden Sie uns eine oder mehrere Dateien Ihres Beitrags. Oder wenn Sie ihn bereits selbst veröffentlicht haben, dann senden Sie uns einen Link dazu.
- Wenn Sie ein gutes Beispiel kennen, das von jemand anderem erstellt wurde, teilen Sie uns dies bitte mit und senden Sie uns einen Link dazu sowie die Kontaktdaten der Person.
- Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Land und Ihr Alter an und ob Sie blind oder sehend sind.
- Jugendliche unter 18 Jahren sollten eine Einverständniserklärung ihrer Eltern zur Veröffentlichung beifügen.
- Fügen Sie möglichst einen Text mit bis zu 1.000 Zeichen in englischer Sprache bei, indem Sie den Inhalt Ihres Beispiels erläutern.
- Wenn Sie nur Text einreichen, fügen Sie bitte nach Möglichkeit eine vollständige englische Übersetzung bei.
- Fotos und Videos sollten im Querformat sein.
- Fügen Sie eine kurze Beschreibung dessen bei, was auf den Fotos oder Videos zu sehen ist.
- Zusammen mit diesem Text senden Sie uns bitte auch Ihre Zustimmung wie folgt: Durch die Einsendung dieses Beitrags zur Braille-200-Initiative der Europäischen Blindenunion erkläre ich mich hiermit einverstanden, der EBU das volle Urheberrecht zu übertragen.
Durch die Einreichung Ihres Originalwerks bei dieser EBU-Initiative:
- übertragen die Autoren alle Rechte, einschließlich des Urheberrechts, weltweit an die EBU, und die EBU kann diese Rechte abtreten, insbesondere an ihre Mitgliedsverbände.
- gestatten die Autoren der EBU, ihren Namen und ihre Werke in der Öffentlichkeitsarbeit und zu Informationszwecken zu verwenden.
- kann die EBU als Urheberrechtsinhaber den Autoren und ihren nationalen Mitgliedern die Erlaubnis erteilen, die Werke nach eigenem Ermessen zu nutzen.
- Die Autoren stellen der EBU ihre Fotos zur Verfügung und erteilen der EBU das Recht, ihre Fotos auf beliebigen Medien, einschließlich Internet und Printmedien, zu vervielfältigen, anzupassen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mitarbeit, Ihr Engagement und Ihre Unterstützung.
Und wir freuen uns auf ein inspirierendes Geburtstagsjahr der Brailleschrift mit Ihnen.
DBSV und EBU