E-Scooter vor Gericht – öffentliche Verhandlung

ABSV-Info 68/2025 vom 16.09.2025

Seit nunmehr sechs Jahren gehören Zehntausende E-Scooter zum Berliner Straßenbild – und zum täglichen Ärgernis vieler Menschen, die diese Fahrzeuge nicht nutzen, aber darüber stolpern. Besonders für blinde und sehbehinderte Menschen stellen die wild abgestellten E-Scooter auf Gehwegen ein hohes Unfallrisiko dar.

Da der Berliner Senat bislang keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat, um die Gehwege von den Scootern freizuhalten, geht der ABSV rechtlich dagegen vor. Ziel unserer Klage ist es, zu zeigen, dass die Grundlage für die bestehenden Sondernutzungserlaubnisse nicht rechtmäßig ist. Wir möchten erreichen, dass das Land Berlin feste Abstellplätze für E-Scooter jenseits der Gehwege einrichtet.

Wir laden Sie herzlich ein, bei der Verhandlung des Verwaltungsgerichts Berlin über unsere Verbandsklage gegen das Land Berlin dabei zu sein:

Mittwoch, 1. Oktober 2025, 10:00 Uhr

Ort: Kirchstraße 7, 10557 Berlin
(Nähe S-Bahnhof Bellevue)

Der ABSV wird vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Richter, Geschäftsführer der Rechte behinderter Menschen – rbm gGmbH. Er hat die Klage vor drei Jahren im Auftrag des ABSV eingereicht.

Die Verhandlung ist öffentlich und alle Interessierten können teilnehmen. Wir würden uns sehr freuen, wenn möglichst viele von Ihnen vor Ort unsere Position sichtbar unterstützen.

Bitte melden Sie sich bis zum 23. September 2025 an unter der E-Mail: presse@absv.de

Wenn Sie eine Begleitung vom S-Bahnhof Bellevue benötigen, geben Sie dies bitte bei Ihrer Anmeldung an.

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