Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - das soll auch für die Assistenz gelten!

ABSV-Info 78/2025 vom 24.10.2025

Nicht wenige unter unseren Mitgliedern haben Anspruch auf persönliche Assistenz. Ab dem nächstem Jahr droht eine große Ungerechtigkeit bei der Finanzierung der Assistenz: Assistenzen, die von schwerbehinderten Personen im Arbeitgeber*innen-Modell beschäftigt werden, sollen deutlich weniger Geld bekommen als Assistenzen, die bei großen Assistenzdiensten beschäftigt sind und von ihnen vermittelt werden.

Der schwerbehinderte Jasper Dombrowski hat deshalb eine Petition gestartet, die den Berliner Senat auffordert, die Assistenzen in unterschiedlichen Beschäftigungsmodellen in gleicher Höhe zu finanzieren und damit die Unabhängigkeit und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung zu respektieren.

Bitte unterschreiben Sie die Petition und empfehlen Sie sie weiter.

Hier geht’s zur Petition

Erläuterung der Petition:

Persönliche Assistenz im Arbeitgeberinnen-Modell ist ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Sie bietet die Möglichkeit, selbst über das Leben zu bestimmen. Als Arbeitgeberinnen ihrer Assistenzkräfte stellen Menschen mit Behinderung diese direkt ein, führen Vorstellungsgespräche, organisieren Dienstpläne und erstellen Lohnabrechnungen. Sie entscheiden eigenständig, wer wann, wo und wie unterstützt – sei es im alltäglichen Leben, bei der Arbeit, in der Freizeit oder auf Reisen.

Die Leistungsform „Persönliche Assistenz“ ist in § 17 des Berliner Rahmenvertrags Eingliederungshilfe definiert.

Ohne die Persönliche Assistenz könnten Menschen mit Behinderung ihren Alltag nicht mehr bewältigen, ihrer Arbeit nicht nachgehen, nicht essen/trinken, sich nicht pflegen, ihren Hobbys nicht nachgehen – schlichtweg nicht leben.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2019 haben die beiden großen Assistenzdienste in Berlin mit ver.di jeweils einen Haustarifvertrag abgeschlossen. Demnach werden Assistentinnen, die dort beschäftigt sind, auf Grundlage eines neu entwickelten Tätigkeitsmerkmals nach TV-L-Entgeltgruppe (EG) 5 bezahlt. Im Gegensatz zu der davor üblichen Verfahrensweise wurden im Zuge der Umsetzung der Tarifverträge die Löhne im AGM nicht entsprechend der Löhne bei den Assistenzdiensten angehoben. Das heißt, dass die behinderten Arbeitgeberinnen ihre Assistenzkräfte weiterhin nur nach der schlechter vergüteten TV-L-Entgeltgruppe 3 entlohnen konnten.

Die behinderten Arbeitgeberinnen schlossen sich 2021 zu der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeberinnen mit Persönlicher Assistenz (AAPA) e. V. zusammen und verhandelten mit ver.di einen den Assistenzdiensten entsprechenden Tarifvertrag. Eine Niederschriftserklärung, die das Verhandlungsergebnis zusammenfasst, liegt der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung seit dem 14.09.2021 vor.

Die aktuell gültige Fachliche Weisung Nr. 01/2025 vom 20.02.2025 sichert die Entlohnung der bei behinderten Personen angestellten Assistenzkräfte nach EG 5 (Stand 2022) jedoch nur bis zum Ende der Haushaltsperiode am 31.12.2025 zu und schließt Tarifanpassungen aus.

Liebe Senatorin Cansel Kiziltepe, lieber Senator Stefan Evers,

wir fordern Sie als politische Verantwortliche in Berlin auf, den Tarifvertrag der behinderten Arbeitgeber*innen und ver.di sowie zukünftige Änderungstarifverträge vollumfänglich und unbefristet anzuerkennen. Wir fordern nur die Angleichung des Tarifvertrags auf das gleiche Lohnniveau der beiden großen Assistenzdienste „Ambulante Dienste“ und „Neue Lebenswege“.

Unterstützen Sie die Unabhängigkeit und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung.

Es reicht der Senatsverwaltung für Soziales nicht aus, das AGM durch eine zu geringe Entlohnung der Assistenzkräfte ab dem 1. 1. 2026 auszutrocknen. In einem „Info-Schreiben“, das im Mai/Juni 2025 versendet wurde, informierte das Landesamt für Gesundheit und Soziales die behinderten Arbeitgeber*innen über neue Vorgaben für die einzureichende jährliche Kostenkalkulation, welche die Grundlage der Bewilligung der Kosten für das AGM bildet. Diese neuen Vorgaben zur weiteren Senkung der Kosten für das AGM gelten bereits seit dem 1. 7. 2025 und sind völlig realitätsfremd und widersprechen der Idee des Persönlichen Budgets, mit dem das AGM finanziert wird.

So wurden jetzt bereits die Anzahl der refinanzierten Stunden für die Budgetbegleitung, für die Einarbeitung neuer Assistent*innen und für die Teamtreffen drastisch gekürzt. (Bei den Assistenzdiensten ist über die Stundensätze nach wie vor die Finanzierung des realen Bedarfs gesichert.)

Dadurch ist das AGM zusätzlich gefährdet. Wohlgemerkt: Das AGM war und ist auch ohne diese neuen Vorgaben stets kostengünstiger als die entsprechende Leistung der Assistenzdienste, da keine Overhead-Kosten für Büromiete, -personal oder Supervision anfallen.

Aktuell geht es um die Planung des Doppelhaushalts 2026/2027: Hier müssen ausreichend Finanzmittel bereitgestellt werden, um die Konkurrenzfähigkeit – und damit den Fortbestand – des Arbeitgeber*innen-Modells zu sichern.

Bitte unterstützen Sie uns dabei!

Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden – noch dazu, wenn das Arbeitgeber*innen-Modell dann trotzdem noch kostengünstiger ist!

Weg mit realitätsfremden Vorgaben zur Mittelverwendung!

Würden alle behinderten Arbeitgeber*innen zu Assistenzdiensten wechseln müssen, entstünden dem Land Berlin Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe!

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