Neues Merkzeichen „EG“ in Planung – Testphase läuft an!
ABSV-Info 29/2025 vom 01.04.2025
Neben den bekannten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis plant das Inklusionsamt in Berlin nun die Einführung eines weiteren Merkzeichens:
EG – Elektrokleinstfahrzeuggefährdet
Das neue Merkzeichen soll als Nachteilsausgleich dienen für all jene, die durch kreuz und quer auf Gehwegen abgestellte oder liegende Elektroroller gefährdet sind.
Menschen mit dem Merkzeichen EG haben folgende Rechte:
- Kostenlose Taxinutzung, wenn der Weg durch Roller versperrt ist
- Sofortige Verschrottung von herumliegenden Rollern
So beantragen Sie das Merkzeichen EG:
- Foto eines herumliegenden Rollers im Umkreis von 1.000 Metern um den Wohnort ODER
- Foto eines sturzbedingten Hämatoms – unabhängig vom Wohnort
Die Beantragung des Merkzeichens, der Taxiruf sowie die Kontaktaufnahme mit dem nächstgelegenen Fahrzeugverschrotter erfolgen über eine speziell entwickelte App.
Der ABSV fordert eine barrierefreie Gestaltung und lädt interessierte Testpersonen ein, die Benutzerfreundlichkeit der App zu testen, die sich noch in der Beta-Phase befindet.
Jetzt Testperson werden! Bewerbungen unter: presse@absv.de