Petition: Das E-Scooter-Chaos beenden!

ABSV-Info 58/2024 vom 03.09.2024

Die kreuz und quer stehenden E-Roller auf Gehwegen stellen eine erhebliche Gefahr für blinde und sehbehinderte Menschen dar.

Statt die Leihfahrzeuge endlich vom Gehweg zu verbannen, plant Bundesverkehrsminister Volker Wissing eine neue E-Roller-Verordnung, die eine weitere Verschlechterung der derzeitigen Situation vorsieht. Der DBSV hat dazu – mit Unterstützung des ABSV – eine Stellungnahme erarbeitet und Änderungen beim derzeitigen Referentenentwurf gefordert (siehe ABSV-Info 53/2024).

Auch Sie können helfen, Schlimmeres zu verhindern – unterzeichnen Sie die Petition von FUSS e. V. – Fachverband Fußverkehr Deutschland:

Petition „Das E-Scooter-Chaos beenden!“

Millionen Menschen in Deutschland leiden unter Leih-E-Scootern. Sie blockieren Gehwege, Plätze, Haltestellen, Zebrastreifen und Parkwege. Sie werden oft regelwidrig und rücksichtslos gefahren: auf Gehwegen schnell und dicht an Gehenden vorbei, betrunken, zu zweit oder dritt, dicht an Haustüren und Ecken. Auch auf Radwegen und Fahrbahnen werden Grundregeln oft missachtet.

Am stärksten gefährdet sind dadurch Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen – vor allem blinde Menschen.

E-Scooter bieten neue Optionen für Wenige, aber beeinträchtigen viele.

Statt das Chaos zu beenden, will Bundesverkehrsminister Volker Wissing nun E-Scooter auf noch mehr Gehwegen und in Fußgängerzonen zulassen. Den bisher vorgeschriebenen Mindestabstand zu Fußgänger*innen beim Überholen will er abschaffen. Das sieht der Referentenentwurf vom Juli 2024 vor.

Dagegen richtet sich unsere Petition: Wir fordern die Landesregierungen auf, dem Bundesverkehrsminister die Zustimmung zu behindernden und gefährdenden Regeln zu verweigern und sich stattdessen für Änderungen einzusetzen, die die Sicherheit und Beweglichkeit der Menschen zu Fuß verbessern.

Die Petition kann unter folgendem Link unterzeichnet werden:

Link zur Petition

Hinweis: Nach Absenden der online unterschriebenen Petition erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, den Sie noch bestätigen müssen. Erst dann ist Ihre Unterschrift gültig.

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