Renten, Blindenhilfe und Landespflegegeld steigen zum 1. Juli

ABSV-Info 53/2025 vom 01.07.2025

Ab 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent. Das hat die Bundesregierung beschlossen und der Bundesrat bestätigt. Die Erhöhung gilt sowohl für die alten als auch die neuen Bundesländer.

Blindenhilfe und Landespflegegeld steigen ebenfalls
Mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 steigen auch weitere Sozialleistungen, die an den Rentenwert gekoppelt sind – unter anderem die Blindenhilfe und das Landespflegegeld, umgangssprachlich: Blinden- bzw. Sehbehindertengeld.

Der ABSV kritisiert, dass das Taubblindengeld seit Jahren auf dem gleichen Stand stagniert. „Wir fordern eine dynamische Anpassung des Taubblindengeldes, denn die behindertenspezifischen Mehrausgaben bei Menschen mit zwei Sinnesbehinderungen sind unverhältnismäßig hoch und steigen mit dem allgemeinen Preisniveau“, so die Leiterin der Taubblindengruppe im Verein, Hatice Altinbas.

Blinden- bzw. Sehbehindertengeld (Landespflegegeld) ab 1. Juli 2025

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