Verschreibung von Hilfsmitteln weiterhin in Papierform

ABSV-Info 07/2024 vom 29.01.2024

Wer in diesem Jahr schon ein Arzneimittel von seinem Arzt verschrieben bekommen hat, weiß, dass sich etwas geändert hat. Seit 1. Januar 2024 wurde für verschreibungspflichtige Arzneimittel das Elektronische Rezept, kurz: E-Rezept, eingeführt.

Das Rezept wird von der Arztpraxis auf Ihre Elektronischen Gesundheitskarte („Krankenkarte“) gesendet und kann über ein Kartenterminal in der Apotheke ausgelesen werden. Weitere Möglichkeiten zum Erhalt des E-Rezept sind die E-Rezept-App oder ein Ausdruck mit einem QR-Code.

Achtung: Das E-Rezept gilt nicht für Hilfsmittel!

Verordnung von Hilfsmitteln

Für Hilfsmittel ist das E-Rezept erst ab dem 1. Juli 2027 verpflichtend. Die Verschreibung von Blindenlangstöcken, DAISY-Playern und anderen Hilfsmitteln erfolgt also weiterhin auf dem gewohnten Weg – als Papierrezept im Postkartenformat.

Im Zuge der Umstellung kann es allerdings passieren, dass versehentlich auch Hilfsmittel als E-Rezept ausgestellt werden. Ein E-Rezept können wir in unserer Hilfsmittelberatung leider nicht auslesen. Auch ein Papierausdruck mit einem QR-Code funktioniert nicht.

Deshalb die Bitte an Sie:

Achten Sie beim Augenarzt darauf, dass Sie Ihre Verordnung in herkömmlicher Form erhalten! Damit ersparen Sie sich Ärger und zusätzliche Wege!

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