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Geldauflagen

Durch die Zuweisung von Geldauflagen unterstützen Strafrichter und Staatsanwälte die Arbeit zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen in Berlin.

Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein, dass wir alle Voraussetzungen erfüllen:

  • Der ABSV ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.
  • Der ABSV verwendet Geldauflagen ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken.
  • Der ABSV teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhalten, unverzüglich mit.
  • Der ABSV verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren und alle zuweisenden Stellen jährlich über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen zu unterrichten.
  • Wir führen ein spezielles Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Abwicklung von Geldauflagen genutzt wird:
    Bank für Sozialwirtschaft
    IBAN: DE74 1002 0500 0003 1874 09
    BIC: BFSWDE33BER