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Ihr letzter Wille

Was ist, wenn ich einmal nicht mehr bin? Was geschieht mit meinem Besitz? Und wie kann ich nach meinem Ableben Akzente setzen?

Wenn Sie möchten, dass Ihr Vermögen blinden und sehbehinderten Menschen in Berlin zu Gute kommt, können Sie den ABSV in Ihrem Testament bedenken. Das kann durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis geregelt werden.

Bei einer Erbschaft fällt der gesamte Nachlass oder ein Teil davon dem Erben zu, inklusive aller Rechte und Pflichten. Ein Vermächtnisnehmer hingegen erhält das, was ihm ausdrücklich zugedacht wurde.

Wir beraten Sie gern kostenfrei und unverbindlich!

Broschüre „Spuren hinterlassen, die Zukunft gestalten. Ein Ratgeber“

Die Broschüre gibt Einblick in die Arbeit des ABSV und erläutert, wie die Arbeit unterstützt und verstetigt werden kann durch die Berücksichtigung des ABSV in einem Testament oder durch eine Zustiftung an die Blindenstiftung „Weißer Stock“ Berlin.

Broschüre „Spuren hinterlassen, die Zukunft gestalten. Ein Ratgeber“
(PDF, 3,1 MiB)

Kontakt

Björn Sendke, Fachanwalt für Erbrecht
Telefon: 030 80 20 87 16-0
E-Mail: nachlaesse@absv.de