Zustiftungen
Mit einer Zustiftung helfen Sie, das Gründungskapital der Blindenstiftung „Weißer Stock“ Berlin Schritt für Schritt aufzustocken. Die Blindenstiftung „Weißer Stock“ Berlin hat das Ziel, die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Berlin, organisiert durch den ABSV, zu unterstützen und ihr zu mehr Planungssicherheit zu verhelfen.
Eine Zustiftung ist eine Geldeinlage, die das Stiftungskapital erhöht, selbst aber nicht ausgegeben werden darf. Mit den Zins-Erträgen der Stiftung werden Projekte des ABSV finanziert. Mit einer Zustiftung an die Blindenstiftung „Weißer Stock“ Berlin können Sie also dauerhaft und langfristig Gutes tun.
Hier können Sie zustiften
Bank für Sozialwirtschaft:
Kontoinhaber: Blindenstiftung „Weißer Stock“ Berlin
DE45 3702 0500 0001 0929 00
BFSWDE33XXX
Stichwort: Zustiftung
Kontakt zum Vorstand
- Björn Sendke, Fachanwalt für Erbrecht
Telefon: 030 802 08 71-70 - Dr. jur. Dietrich Plückhahn
Telefon: 030 803 61 49 - Manfred Scharbach
Telefon: 0172 391 33 82