E-Scooter-Klage vor Gericht – öffentlicher Druck auf den Senat wächst
Pressemitteilung vom 01.10.2025
Berlin, 1. Oktober 2025 – Am heutigen 1. Oktober 2025 hat das Verwaltungsgericht Berlin die Verbandsklage des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) gegen die Sondernutzungserlaubnisse für E-Scooter auf Berliner Gehwegen verhandelt.
Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob das sogenannte Free-Floating-Modell mit der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum vereinbar ist – insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen.
„Die Unfallgefahr durch wild abgestellte E-Scooter ist groß – und für blinde und sehbehinderte Menschen eine ständige Bedrohung im Alltag“, erklärt ABSV-Vorsitzender Dietmar Polok. „Gehwege müssen sichere Orte sein – für alle, die darauf angewiesen sind.“
Im Gerichtssaal herrschte weitgehend Einigkeit über das Problem. Dennoch hat der ABSV seine Klage aus gerichtstechnischen Gründen vorerst zurückgezogen. Die Forderung nach sicheren Gehwegen bleibt – der Druck auf den Senat wächst. Jetzt ist zügiges Handeln gefragt: Sollte in den kommenden Monaten keine wirksame Lösung gegen das Abstellchaos vorgelegt werden, wird der ABSV erneut rechtliche Schritte prüfen – spätestens bis zum Frühjahr 2026.
Auch wenn das Gericht heute keine unmittelbaren Auflagen erteilt hat, bewertet der ABSV die Verhandlung als wichtigen Impuls für die öffentliche Diskussion und künftige rechtliche Schritte.
„Das Verfahren hat die strukturellen Probleme klar aufgezeigt“, betont Rechtsanwalt Dr. Michael Richter, der den ABSV vertritt. „Weitere juristische und politische Schritte schließen wir ausdrücklich nicht aus.“
„Wir haben ein wichtiges Thema sichtbar gemacht und vielen Betroffenen eine Stimme gegeben“, so Dietmar Polok. „Der Kampf um sichere Gehwege geht weiter – mit Rückenwind aus der Zivilgesellschaft.“
Der ABSV fordert weiterhin: Schluss mit dem Abstellchaos – für barrierefreie und sichere Gehwege in Berlin.
Pressekontakt
Paloma Rändel, Öffentlichkeitsarbeit
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