Verhandlung zur Verbandsklage gegen E-Scooter am 1. Oktober 2025
Pressemitteilung vom 23.09.2025
Berlin, 23. September 2025 – Am 1. Oktober 2025 um 10:00 Uhr verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin über die Verbandsklage des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) gegen das Land Berlin (VG 1 K 333/22). Die Klage richtet sich gegen die Sondernutzungserlaubnisse für Miet-E-Scooter auf Berliner Gehwegen – und könnte das bisherige Free-Floating-Modell grundlegend infrage stellen.
Hintergrund der Klage
Die Klage wurde bereits am 16. September 2022 eingereicht und umfasst 204 Seiten. Im Zentrum steht der Vorwurf, dass die Senatsverwaltung mit ihrer Genehmigungspraxis gegen geltendes Recht verstoße und die Sicherheit auf Gehwegen gefährde.
„Die Unfallgefahr durch falsch abgestellte E-Scooter ist groß und bedeutet einen Rückschritt für die Barrierefreiheit“, erklärt ABSV-Vorsitzender Dietmar Polok. „Gerade für blinde und sehbehinderte Menschen entstehen durch die Roller lebensgefährliche Barrieren auf Wegen, die eigentlich sicher sein müssen.“
Forderungen des ABSV
Der ABSV fordert vom Senat vollständige Transparenz über die erteilten Sondernutzungserlaubnisse sowie deren Rücknahme. Ziel ist es, den massiven Wildwuchs abgestellter E-Scooter auf Gehwegen zu beenden. Als praktikable Lösung schlägt der Verein feste Abstellplätze jenseits der Gehwege vor.
„Wir hoffen, mit unserer Klage für mehr Klarheit sorgen zu können und das Land Berlin dahin zu bringen, das Free-Floating-Modell zu beenden“, so Rechtsanwalt Dr. Michael Richter, der die Klage im Auftrag des ABSV vor Gericht vertreten wird.
Kritik auch auf Bundesebene
Auch auf Bundesebene wächst der Unmut. Der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung wird von mehreren Verbänden als unzureichend und rückschrittlich kritisiert.
„Der aktuelle Referentenentwurf zur Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung enttäuscht: Statt für mehr Sicherheit zu sorgen und das Abstellchaos auf Gehwegen bundesweit endlich zu beenden, werden bestehende Vorschriften für E-Scooter sogar zu Lasten von zu Fuß gehenden gelockert“, kritisiert Christiane Möller, Justiziarin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).
Ein Fall mit Signalwirkung
Die Verbandsklage des ABSV könnte ein juristischer Meilenstein werden – nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen, sondern für alle, die sich zu Fuß in der Stadt bewegen.
„Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, bilden die zahlenmäßig größte Gruppe der Verkehrsteilnehmenden. Gleichzeitig sind sie bei Unfällen die Schwächsten und benötigen besonderen Schutz. Dennoch müssen sie sich ihren sicheren Raum immer wieder neu erkämpfen“, betont Roland Stimpel vom Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e. V.).
Zwar haben Abstellzonen in einigen Bereichen
Verbesserungen gebracht, insgesamt bleibt die Lage in Berlin jedoch angespannt. „Umso wichtiger ist die anstehende Gerichtsentscheidung, die hoffentlich den Weg zu mehr Sicherheit auf den Gehwegen ebnet.“
Öffentlicher Protest gegen E-Scooter-Chaos
In den vergangenen Jahren hat der ABSV gemeinsam mit mehreren Organisationen sowie zahlreichen Berlinerinnen und Berlinern öffentlich gegen das unkontrollierte Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen protestiert – unter anderem mit Zehntausenden symbolischen gelben Karten, die an den Lenkern der Roller angebracht wurden. Nun geht der Verein juristisch gegen das Abstellen im öffentlichen Raum vor. „Wir wollen, dass Gehwege wieder sichere und zugängliche Orte für alle werden – insbesondere für Menschen mit Behinderungen“, unterstreicht ABSV-Vorsitzender Dietmar Polok.
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