Die kreuz und quer auf Gehwegen stehenden oder liegenden Roller bilden eine gefährliche Unfallgefahr für viele Passanten, insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen.
Diese Unfallquellen sind völlig unnötig! Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) fordert deshalb von den Nutzenden mehr Rücksichtnahme, von den Verleihfirmen bessere Aufklärung und strengere Regeln sowie von den Verantwortlichen in den Bezirken eine schnelle Einrichtung fester Abstellflächen jenseits der Gehwege!
Wer sich auch von den im Weg stehenden Leihfahrzeugen belästigt fühlt, kann sich gern beim ABSV melden. Wir freuen uns über alle, die unsere Gelbe-Karten-Aktion unterstützen.
Die Kärtchen können kostenfrei bestellt werden per E-Mail: presse@absv.de [4]
Achtung: Die Verteilung der gelben Karten ist (vorerst) auf Berlin beschränkt.
Hintergrund:
Für Ärger haben die E-Roller bereits vor ihrer Zulassung vor zwei Jahren gesorgt, denn wenn es nach Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gegangen wäre, hätten die E-Roller sogar auf Gehwegen fahren dürfen. Das konnten wir gemeinsam mit anderen Organisationen mit unseren Protesten weitestgehend verhindern.
Der Antrag Berlins, dass der Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen erlaubnispflichtig ist, fand im Bundesrat leider keine Mehrheit. Das Ergebnis bekommen wir täglich zu spüren. Mit 11.000 Leihgeräten – so viel wie in keiner anderen Stadt Deutschlands – haben die Anbieter Lime, Tier und Voi unsere Stadt bereits kurz nach der Zulassung geflutet. Inzwischen dürfte die Anzahl deutlich höher sein, schließlich sind weitere Anbieter dazugekommen.
Tausende E-Roller stehen oder liegen nun auf Gehwegen. Wir möchten weg von der stationslosen Ausleihe hin zu fest definierten Abstellflächen jenseits der Gehwege. Die Bezirke sind nun aufgefordert, geeignete Flächen zu schaffen.
Vom Berliner Senat erwarten wir klare Reglungen und ein Ende des Chaos auf Berlins Gehwegen. Gemeinsam mit FUSS e. V., dem Landesseniorenbeirat Berlin, dem Sozialverband Deutschland Landesverband Berlin-Brandenburg und dem Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg haben wir ein Forderungspapier erarbeitet und dieses Berlins Verkehrssenatorin Bettina Jarasch übergeben.
Die Unterzeichneten begrüßen das Bestreben des Berliner Senats, das durch den E-Scooter-Verleih erzeugte Chaos auf Berlins Gehwegen zu beheben. Dieses Chaos war allerdings bereits vor Beginn der Zulassung im Juni 2019 anhand der Erfahrungen aus dem Ausland vorhersehbar gewesen. Doch offenbar war es erforderlich, dies trotz entsprechender Warnungen seitens der Behindertenverbände unter Inkaufnahme aller negativen Folgen durch eigenes Erleben unter Beweis zu stellen.
Bei den Kundinnen und Kunden stellen wir keinerlei Besserung ihres rücksichtslosen Verhaltens fest, die Anbieter scheinen das weiterhin zu tolerieren. Das Blockieren und illegale Befahren von Gehwegen, Haltestellen, Bahnhofseingängen, Plätzen, Parks und Hauseingängen nimmt allein aufgrund der wärmeren Jahreszeit wieder gemeingefährlich zu.
Der Mobilitätsbeitrag der E-Scooter ist dagegen minimal und liegt selbst bei Einrechnung der vielen Spaßfahrten im Promillebereich aller Wege. Ausgerechnet die umweltschonendsten und verletzlichsten Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, darunter überdurchschnittlich viele Menschen mit Behinderung, werden in der Ausübung ihres Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt. Kurz: Leih-E-Scooter behindern und gefährden weit mehr Mobilität, als sie ermöglichen.
Der Berliner Senat muss also sofort handeln, um die Basismobilität der Berliner und Berlinerinnen zu gewährleisten, statt die spaßgetriebenen Wünsche von E-Scooter-Nutzenden und die wirtschaftlichen Interessen der Verleihunternehmen zu tolerieren bzw. zu fördern.
Wir fordern daher:
Den Unterzeichneten ist bewusst, dass die Bezirke sich mit der Ausweisung fester Abstellflächen schwertun. Dies darf aber keine Ausrede sein. Spätestens ab dem 1. September zeigt sich, was dem Berliner Senat wichtiger ist: Entweder die Interessen einer kleinen Gruppe der Verleihunternehmen und Nutzer und Nutzerinnen von E-Scootern oder die Sicherheits- und Mobilitätsbedürfnisse von Millionen Menschen in Berlin, die zu Fuß, Bahn und Bus oder auf dem Rad unterwegs sind.
Im Berliner Straßengesetz ist die Beantwortung der Frage bereits eindeutig gelöst. Denn § 11 Abs. 2 Satz 2 lautet:
Die Erlaubnis soll versagt werden, wenn behinderte Menschen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden.
Berlin, 12.5.2022