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Blindengeld

Das Blinden- bzw. Sehbehindertengeld, die offizielle Bezeichnung in Berlin ist „Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG)“, dient zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen und gilt nicht als Einkommen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Wie hoch ist das „Blindengeld“ in Berlin?

Blinden- bzw. Sehbehindertengeld (Landespflegegeld)

ab 1. Juli 2024

  • bei Blindheit (nach § 2 Abs. 1 Satz 1 LPflGG):
    704,22 Euro (bisher: 673,42 Euro)
  • bei hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit
    (nach § 2 Abs. 2 Satz 1 LPflGG):
    176,06 Euro (bisher: 168,35 Euro)
  • bei Taubblindheit (nach § 2 Abs. 1 Satz 2 LPflGG):
    1.189,00 Euro (unverändert)

Blinden- bzw. Sehbehindertengeld in stationären Pflegeeinrichtungen

ab 1. Juli 2024

  • bei Blindheit (nach § 4 Abs. 1 Satz 2 LPflGG):
    352,11 Euro (bisher: 336,71 Euro)
  • bei hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit
    (nach § 4 Abs. 2 LPflGG):
    88,03 Euro (bisher 84,18 Euro)
  • bei Taubblindheit (nach § 4 Abs. 1 Satz 1 LPflGG):
    594,50 Euro (unverändert)

Blindenhilfe ab 1. Juli 2024

Die Gewährung von Blindenhilfe nach dem SGB XII ist abhängig von Einkommen und Vermögen.

  • für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres:
    880,28 Euro (bisher: 841,77 Euro)
  • Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
    440,90 Euro (bisher: 421,61 Euro).

Personen mit geringem Einkommen können ergänzende Blindenhilfe beantragen.

Blinden- bzw. Sehbehindertengeld bei Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftige Personen erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung entsprechend ihrer Bedürftigkeit bzw. ihrer Einstufung in einen der fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5. Das Blinden- bzw. Sehbehindertengeld wird beim Pflegegrad 1 jeweils in voller Höhe gewährt. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 wird es auf die vorrangigen Leistungen der Pflegeversicherung angerechnet und in verminderter Höhe ausgezahlt.

Persönliche Beratung

Die Beraterinnen und Berater des ABSV-Sozialdienstes beantworten gern Ihre Fragen zu den Ihnen zustehenden Zahlungen und zum Antragsverfahren.