Blindengeld
Wie hoch ist das „Blinden- beziehungsweise Sehbehindertengeld“ in Berlin?
Blinden- bzw. Sehbehindertengeld (Landespflegegeld)
ab 1. Juli 2026
- bei Blindheit: 761,54 Euro (bisher: 730,55 Euro)
- bei hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit: 190,38 Euro (bisher: 182,64 Euro)
- bei hochgradiger Sehbehinderung und Gehörlosigkeit: 380,76 Euro (bisher: 365,28 Euro)
- bei Taubblindheit (nach § 2 Abs. 1 Satz 2 LPflGG):
1.189,00 Euro (unverändert)
Blindenhilfe
ab 1. Juli 2026
Die Gewährung von Blindenhilfe nach dem SGB XII ist abhängig von Einkommen und Vermögen.
- für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres:
951,92 Euro (bisher: 913,19 Euro) - Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
476,78 Euro (bisher: 457,38 Euro).
Personen mit geringem Einkommen können ergänzende Blindenhilfe beantragen.
Persönliche Beratung
Die Beraterinnen und Berater des ABSV-Sozialdienstes beantworten gern Ihre Fragen zu den Ihnen zustehenden Zahlungen und zum Antragsverfahren.
Informationen zum Landespflegegeldgesetz
Weitere Informationen finden Sie unter: