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Digitale Barrierefreiheit

Computer und Smartphone sind aus Alltag und Beruf vieler, auch blinder und sehbehinderter Menschen nicht mehr wegzudenken. Aus dem Grund ist es wichtig, dass Internetseiten, elektronische Dokumente, Software und mobile Anwendungen ohne Hürden lesbar bzw. anwendbar sind.

Internetseiten und Smartphone-Apps öffentlicher Stellen müssen schon jetzt barrierefrei bedienbar sein. Das bedeutet unter anderem, dass alle Texte von einem Vorleseprogramm – dem sogenannten Sreenreader – erkannt und vorgelesen werden können und Bilder mit erläuternden Alternativtexten versehen sind. Für sehbehinderte Menschen sind Schriftgrößen und gute Kontraste wichtig.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet auch private Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel dem Onlinehandel oder bei Telekommunikationsdienstleistungen. Bis 2025 müssen deren Internetseiten und Online-Shops barrierefrei sein.

Der ABSV setzt sich dafür ein, dass blinde und sehbehinderte Menschen nicht abgehängt werden, sondern ebenfalls von der technischen Entwicklung partizipieren. In unseren Smartphone-Schulungen lernen Menschen mit Sehproblemen, mobile Kommunikationsgeräte mit Hilfe von Sprachbefehlen und Fingergesten zu bedienen.

Kontakt:

André Steinmetz
Referent Digitales
Telefon: 030 895 88-104
E-Mail: andre.steinmetz@absv.de