Was tun bei Verdacht?
Tests und Quarantäne
Folgende Personen haben bis 28. Februar 2023 Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest:
- Personen, die sich aufgrund einer Corona-Infektion in Isolation befinden und sich freitesten wollen
- Besucherinnen und Besucher, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern,Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen.
- Personen, die Pflegebedürftige in ihrer häuslichen Umgebung pflegen, etwa pflegende Angehörige
- Menschen mit Behinderungen, die ein Persönliches Budget gemäß Sozialgesetzbuch erhalten sowie deren Beschäftigte im Rahmen des Persönlichen Budgets
Für alle anderen Personengruppen sind Tests kostenpflichtig. Die Kosten können je nach Teststelle variieren. Eine Liste zertifizierter Anbieter:innen finden Sie auf direkttesten.berlin. Sie wird stetig aktualisiert. Ab 1. März 2023 werden keine kostenfreien Tests mehr angeboten.
Folgende Personengruppen haben Anspruch auf einen kostenlosen PCR Test:
- Personen, die mittels Schnelltest in einer zertifizierten Teststelle positiv auf das Coronavirus getestet wurden
- Personen, die mittels Schnelltest in Eigenanwendung positiv getestet wurden
- Personen, die vom Gesundheitsamt, von den behandelnden Ärzt:innen oder von Krankenhäusern, Kliniken, ambulanten Pflegediensten oder ähnlichen Einrichtungen offiziell als Kontaktpersonen festgestellt wurden, wobei hier zunächst ein Schnelltest zur Abklärung durchgeführt werden kann
In den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens gelten keine Testpflichten mehr. In Krankenhäusern besteht eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher, Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigte. In Notfällen entfällt die Testpflicht für alle Beteiligten. In Pflegeeinrichtungen gilt eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher. Eine Testpflicht gilt ebenfalls für den Zutritt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen, psychiatrischen Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen. Die Testpflicht gilt im Regelfall für alle, auch für vollständig geimpfte und genesene Personen.
Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich unverzüglich in die häusliche Isolation begeben. Bei einem positiven Testergebnis muss diese grundsätzlich für zehn Tage eingehalten werden. Die Isolationspflicht endet nach diesem Zeitraum ohne Test. Eine Verkürzung der Quarantäne ist frühestens ab dem fünften Tag der Selbstisolation möglich. Voraussetzung ist, dass Betroffene mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen.Während der Quarantäne sind sämtliche Kontakte mit haushaltsfremden Personen verboten. Wer mittels Schnelltest positiv getestet wurde, kann eine kostenlose PCR-Testung zur Verifizierung durchführen lassen. Fällt der PCR-Test negativ aus, endet die Quarantänepflicht.
Weitere Infos: www.berlin.de/corona/massnahmen/