Zustiftungen
Mit einer Zustiftung helfen Sie, das Gründungskapital der Blindenstiftung „Weißer Stock“ Berlin Schritt für Schritt aufzustocken. Die Blindenstiftung „Weißer Stock“ Berlin hat das Ziel, die Blinden- und Sehbehindertenhilfe in Berlin, organisiert durch den ABSV, zu unterstützen und ihr zu mehr Planungssicherheit zu verhelfen.
Eine Zustiftung ist eine Geldeinlage, die das Stiftungskapital erhöht, selbst aber nicht ausgegeben werden darf. Mit den Zins-Erträgen der Stiftung werden Projekte des ABSV finanziert. Mit einer Zustiftung an die Blindenstiftung „Weißer Stock“ Berlin können Sie also dauerhaft und langfristig Gutes tun.
Kontakt:
Björn Sendke, Fachanwalt für Erbrecht, Tel. 030 802 08 71-70
Dr. jur. Dietrich Plückhahn, Tel. 030 803 61 49
Manfred Scharbach, E-Mail: manfred.scharbach[at]blindenstiftung-berlin.de
E-Mail: vorstand[at]blindenstiftung-berlin.de
Hier können Sie zustiften:
Bank für Sozialwirtschaft:
Kontoinhaber: Blindenstiftung “Weißer Stock“ Berlin
Konto-Nummer: 1092900 oder IBAN: DE41100205000001092900
BLZ: 100 205 00 oder BIC: BFSWDE33BER
Stichwort: Zustiftung
Online bei der Bank für Sozialwirtschaft
