Informationen zum Blindengeld in Berlin

Blindengeld dient zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen und gilt nicht als Einkommen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Wer hat Anspruch auf Blinden- bzw. Sehbehindertengeld?

Blindengeld: Wer auf dem besseren Auge mit Korrektur (also mit Brille oder anderer Sehhilfe) nicht mehr als 2 % sieht.
Sehbehindertengeld: Wer auf dem besseren Auge mit Korrektur nicht mehr als 5 % sieht.
Gesichtsfeldeinschränkungen werden berücksichtigt.

Wie hoch ist das Blindengeld in Berlin?

Ab Juli 2011 beträgt das Blindengeld 491,99 Euro und das Sehbehindertengeld 123,00 Euro.

Wer bekommt Blindenhilfe?

Die Gewährung von Blindenhilfe nach dem SGB XII ist abhängig von Einkommen und Vermögen. Die Blindenhilfe beträgt 614,99 Euro. Da das Blindengeld in Berlin also niedriger ist als die Blindenhilfe, kann bei geringem Einkommen möglicherweise ergänzende Blindenhilfe beantragt werden.

Fragen zum Blindengeld, zur Blindenhilfe und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der ABSV Sozialdienst. Sie erreichen uns unter Tel. 030/895 88-0.



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